- Dekontaminationskosten
- Kostenschaden in der ⇡ Feuer-Sachversicherung und der Technischen Versicherung. D. sind Kosten, die der Versicherungsnehmer aufgrund behördlicher Anordnungen infolge einer Kontamination durch einen Versicherungsfall tragen muss, um (1) Erdreich von eigenen und gepachteten Versicherungsgrundstücken in Deutschland zu untersuchen und nötigenfalls zu dekontaminieren oder auszutauschen, (2) den Aushub in die nächstgelegene Deponie zu transportieren und dort abzuladen oder zu vernichten, (3) insoweit den Zustand des Versicherungsgrundstücks vor Eintritt des Versicherungsfalls wiederherzustellen. In Praxis und Literatur ist umstritten, ob D. (z.T.) auch aus der Versicherung von ⇡ Aufräumungs- und Abbruchkosten zu ersetzen sind.- Von einzelnen Versicherern werden in der ⇡ Haftpflichtversicherung spezielle Dekontaminationskostendeckungen als Ergänzung zur ⇡ Umwelthaftpflichtversicherung angeboten.
Lexikon der Economics. 2013.